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Erste-Hilfe-Ausbildung in Deutschland


Der Arbeiter-Samariter-Bund bot 1888 als erste Organisation in Deutschland im "zivilen Bereich" eine Erste-Hilfe-Ausbildung für Laien an, nachdem Zimmerleute Ärzte fragten, wie sie selbst helfen könnten, wenn kein Arzt in der Nähe ist.

Aus der Gründungsidee des ASB hat sich bis heute nicht nur die große Hilfsorganisation entwickelt, sondern ein weitreichendes staatlich und gesellschaftlich anerkanntes Aus- und Fortbildungsangebot in Erster Hilfe für die Bevölkerung.

Dieses wurde insbesondere im Bereich Arbeitsschutz zur Regel erhoben: Hier müssen 10% der anwesenden „Arbeiter“ in handwerklichen Betrieben und 5% der Mitarbeiter in Verwaltungsbetrieben in 16 Unterrichtsstunden zum Ersthelfer ausgebildet und regelmäßig alle zwei Jahre 8 Unterrichtsstunden fortgebildet werden.

Hohe Unfallzahlen im Straßenverkehr führten 1968 zur gesetzlichen Vorschrift, mindestens eine 8-stündige "Unterweisung in lebensrettenden Maßnahmen" oder eine Erste-Hilfe-Ausbildung im Umfang von 16 Unterrichtsstunden nachzuweisen, wenn eine Fahrerlaubnis beantragt wird.


Daneben gibt es weitere Anlässe, eine Ausbildung in Erster Hilfe nachweisen zu müssen, z.B. im Rahmen einzelner Berufsausbildungen.

Das Interesse des einzelnen, Erste Hilfe zu erlernen, wächst darüber hinaus immer nur zu bestimmten Anlässen, z.B. wenn ein Notfallereignis im privaten Umfeld nicht „richtig“ bewältigt werden konnte, oder aus besonderer Fürsorgeverantwortung, z.B. für die eigenen Kinder spezielle Hinweise zur Ersten Hilfe bei Kindernotfällen erlernen zu wollen.

Erste-Hilfe-Ausbildung ist Prävention, bereitet sie doch auf eine Situation vor, die unerwartet eintritt und mit der als solches eigentlich niemand etwas zu tun haben möchte. Dennoch hofft zugleich jeder, dass ihm im Notfall Hilfe zuteil wird.

Da sich Unfälle nicht immer vermeiden lassen und jeden treffen können, sollte auch jeder Mensch frühzeitig Erste Hilfe lernen. Eine erste grundlegende Erste-Hilfe-Ausbildung soll daher bereits in der
Schule alle Kinder erreichen. Dieses Vorgehen wird zunehmend politisch anerkannt, wird jedoch bislang nur vereinzelt und leider noch nicht überall umsetztbar.

Der vorbeugende Charakter der Erste-Hilfe-Ausbildung wird auch für den Zivilschutz staatlich anerkannt und und durch Einzelprojekte in begrenztem Umfang gefördert.

Fünf staatlich anerkannte Hilfsorganisationen bieten die Erste-Hilfe-Ausbildungen bundesweit an. Diese gemeinnützigen Organisationen, die jede für sich selbstständig agieren, arbeiten in Sachfragen in der "Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe" zusammen und vertreten gleichartige Interessen gemeinsam gegenüber staatlichen Stellen und nicht-staatlichen Interessengruppen.

Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe

Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG)
Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH)
Malteser Hilfsdienst (MHD)
Diese Organisationen sind als Gruppe wie auch einzeln als kompetente Ansprechpartner anerkannt und in vielen Fachgremien eingebunden. Dies gilt insbesondere für den fachlichen Informationsaustausch und die Beratung zu möglichen Lehrinhalten im "Deutschen Beirat für Erste Hilfe und Wiederbelebung" bei der Bundesärztekammer, dem ein fachkompetent besetzte Arbeitsgruppe in Fragen der Reanimation als "German Resuscitation Council" zuarbeitet. Ferner sind Vertreter der Hilfsorganisationen im "Fachausschuss Erste Hilfe" der Berufsgenossenschaften integriert.

Daneben gibt es einzelne private Unternehmen (ehemaliger Mitarbeiter der Hilfsorganisationen), die einzelne Ausbildungsangebote regional sowie nicht-gemeinnützig anbieten.

Die fünf deutschen Hilfsorganisationen haben ihre
Qualitätskriterien als Gemeinsame Grundsätze zur Ersten-Hilfe-Ausbildung vereinbart, die nahezu gleichermaßen für den Bereich Arbeitsschutz übernommen und hierfür verbindlich in Kraft gesetzt wurden. Sie beschreiben für alle Anbieter die zu erbringenden Leistungen sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die Erste-Hilfe-Ausbildungen und für die Qualifizierung der hierbei einzusetzenden Lehrkräfte. Sie sind Voraussetzung für die Anerkennung und Finanzierung der Aus- und Fortbildung von Ersthelfern in Betrieben.

Darüber hinaus beschreiben die Gemeinsamen Grundsätze auch die Qualitätskriterien für die „Unterweisung in lebensrettenden Maßnahmen“, die zum Erwerb der Fahrerlaubnis vorgeschrieben sind. Die für die Bereiche Arbeitsschutz und Straßenverkehr durchgeführten Aus- und Fortbildungen machen jeweils 1/3 der Ausbildung von Laien in Erster Hilfe aus. Die Gemeinsamen Grundsätze gelten auch für alle anderen Ausbildungen in Erster Hilfe, um eine einheitliche Qualität zum Wohle der Patienten zu gewährleisten.
 
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