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Nationaler Konsens zur Reanimation

- Deutschland


Der nationale Konsens zur Umsetzung der "Guidelines 2000 for Cardiopulmonary Resuscitation and Emergency Cardiovascular Care" in der Ersten-Hilfe-Breitenausbildung in Deutschland wurde in der "Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe" (BAGEH) zusammenarbeitenden deutschen Hilfsorganisationen erarbeitet.

Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe
Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG)
Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH)
Malteser Hilfsdienst (MHD)
Es wurde die Umsetzbarkeit in der Erste-Hilfe-Breitenausbildung in Deutschland geprüft und mit dem Deutschen Beirat für Erste Hilfe und Wiederbelebung bei der Bundesärztekammer abgestimmt.

Diskussionspunkte & Änderungen 2002

Die deutschen Empfehlungen zur Reanimation wurden zuvor 1999 auf der Grundlage der 1998 vom European Resuscitation Council (ERC) vorgestellten "Richtlinien" beraten und in einigen Teilen modifiziert. Aus den "Guidelines 2000..." ergaben sich erneut einzelne Diskussionspunkte, die zu einer nochmaligen Überprüfung und teilweise zu neuen Empfehlungen zur Reanimation Erwachsener führten.

  • Notruf

    Änderung:
    Wenn nur ein Helfer anwesend ist, soll die Alarmierung nach Feststellen der Bewusstlosigkeit ("Phone first") erfolgen.
    Ausnahme: Bei Kinderdenen soll die Alarmierung erst nach einer Minute HLW erfolgen ("Phone fast").
    Anmerkung: Die Empfehlung zu "Phone first" erfolgt analog der internationalen Empfehlungen 2000.
    Das ERC (Resuscitation 2001; 48: 199-205) empfiehlt, erst nach Überprüfung der Atmung zu alarmieren. Die Abweichung zum ERC wird wegen didaktischer Vorteile in Kauf genommen; außerdem verkürzt sich das Intervall bis zur ersten Defibrillation.
    Die darüber hinaus gehende Empfehlung, auch beim traumatischen Patienten oder drogenintoxikierten Patienten bzw. beim beinahe Ertrunkenen den Notruf ebenfalls erst später durchzuführen ("Phone fast"), kompliziert den Handlungsalgorithmus und wird in der Laienausbildung als kontraproduktiv gewertet. Die Differenzierung ist jedoch Hintergrundinformation für Lehrkräfte.

  • Atemwege freimachen

    Änderung:
    Laien werden nicht mehr in speziellen Methoden zur Fremdkörperentfernung bei bewusstlosen Patienten unterrichtet (Klasse IIB). Sichtbare Hindernisse sollen vor der Beatmung entfernt werden. Falls die Beatmung nicht gelingt, soll die Mundhöhle inspiziert und ggf. entdeckte feste Fremdkörper mit den Fingern entfernen werden.

  • Beatmungsvolumina

    Änderung:
    Ohne Sauerstoffgabe soll das Tidalvolumen etwa 10 ml/kg KG (700-1000 ml) betragen (Klasse II A). Mit diesem Volumen soll in 2 Sekunden beatmet werden.
    Die Methoden zur Beatmung von Mund zu Nase und Mund zu Mund werden als gleichwertig beschrieben.
    Lernziel in der Laienausbildung bleibt die deutlich sichtbare Brustkorbhebung/-senkung. Die Größenordnung ist Hintergrundinformation für die Lehrkraft.
    Anmerkung zu geänderten Tidalvolumina: Die Hilfsorganisationen sehen die Hersteller der HLW-Übungsgeräte in der Pflicht, dies sinnvoll umzusetzen.

  • Kreislaufkontrolle

    Änderung:
    Die Überprüfung des Karotispulses wird Laien nicht mehr gelehrt. Laien sollen stattdessen "Lebenszeichen" prüfen bzw. die zu diesem Zeitpunkt im Handlungsablauf feststellbaren Reaktionen auf bis dahin erfolgte Maßnahmen wie Schütteln und Beatmen als Lebenszeichen werten. Lebenzeichen sind definiert als normale Atmung, Husten oder Bewegung.

  • "Wiederbelebung ohne Beatmung"

    Keine Änderung:
    Beatmung und Herzdruckmassage bleiben Gold-Standard.
    Hintergrundinformation für Lehrkräfte/auf Nachfrage:
    Falls ein Helfer nicht in der Lage ist zu beatmen oder die Beatmung sich als unmöglich herausstellt, ist es besser, nur die Herzdruckmassage durchzuführen, statt ganz auf Maßnahmen zu verzichten (Klasse II A).
    Der Verzicht auf die Beatmung kann nur als Ausnahmefall, z. B. im Rahmen einer "Telefonreanimation" (wie beim üblichen Rettungsablauf in den USA) toleriert werden.
    Zur Überwindung der "Ekelbarriere" ist ein Verzicht auf die Beatmung nicht als Regel zu empfehlen.

  • Verhältnis von Herzdruckmassage zu Beatmung

    Änderung:
    Das Verhältnis von Herzdruckmassage zu Beatmung ist für alle Situationen (Laien, medizinisches Fachpersonal, Ein- und Zweihelfermethode) 15 : 2.

  • Druckfrequenz

    Kein Änderungsbedarf
    (soweit bereits umgesetzt): Die Druckfrequenz beträgt 100/Minute (Klasse II B).
    Anmerkungen: Mit Druckfrequenz ist das "Arbeitstempo" gemeint, welches - unterbrochen durch Beatmungen - immer eine geringere Anzahl von Herzdruckmassagen pro Minute erzielt.
    Es wird keine Bereichswerte mehr angegeben, sondern nur noch der als optimal angesehene Mittelwert (früher 80-100).

  • Druckpunkt

    Kein Änderungsbedarf:
    Der Druckpunkt für die Herzdruckmassage liegt auf der unteren Hälfte des Brustbeins. Für Ort und Verfahren zum Aufsuchen des Druckpunktes gilt weiter die in einer deutschen Publikation beschriebene Empfehlung: "Reanimation - Empfehlungen für die Wiederbelebung", 2. Auflage 2000, Erratumblatt!).

  • Heimlich-Manöver

    Kein Änderungsbedarf
    (soweit bislang nicht vorgesehen): Die (Wieder-) Einführung des Heimlich-Manövers zur Bolusentfernung beim bewusstseinsklaren Personen in die Laienausbildung ist auf Grund der nicht durchgängigen internationalen Empfehlungen nicht vorgesehen.

  • Stabile Seitenlage

    Kein Änderungsbedarf:
    Die Empfehlungen zur Durchführung der (stabilen) Seitenlage in der zur Zeit in Deutschland gelehrten Weise stehen nicht im Widerspruch zu den international empfohlenen Zielsetzungen dieser Maßnahme.

  • Frühdefibrillation durch Laien

    Kein Änderungsbedarf: Die globalen Aussagen zur Frühdefibrillation stehen nicht im Gegensatz zu deutschen "Gemeinsamen Grundsätzen der Hilfsorganisationen zur Frühdefibrillation durch Laien".
  • Algorithmus
  • Umsetzung der Änderungen

    Die deutschen Hilfsorganisationen haben die geänderten Empfehlungen in ihren jeweiligen Lehr- und Lernunterlagen sowie Medien umgesetzt.
 
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