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Europäisches Parlament (EP)

Das Europäische Parlament mit seinen 626 direkt gewählten Mitgliedern vertritt 370 Millionen Bürgerinnen und Bürger und ist damit das größte multinationale Parlament der Welt. Die Parteien des Europäischen Parlamentes haben sich zu derzeit 8 Fraktionen zusammengeschlossen, die größte Partei ist die Europäische Volkspartei (Christlich-demokratische Fraktion, EVP-CD) mit 231, die zweitgrößte die Sozialdemokratische Partei Europas (SPE) mit 179 Mitgliedern. Weitere Fraktionen sind die der Liberalen und Demokratischen Partei Europas (ELDR) mit 53 Mitgliedern, der Grünen/Freie Europäische Allianz (Verts/ALE) mit 45 Mitgliedern , der Konföderalen Fraktion der vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke (GUE/NGL) mit 44 Mitgliedern, der Union für das Europa der Nationen (UEN) mit 22 Mitgliedern sowie die Fraktion für das Europa der Demokratien und der Unterschiede (EDD) mit 18 Mitgliedern. 33 Europaabgeordnete gehören keiner Fraktion an.


Das ursprünglich ausschließlich als beratendes Organ konzipierte Parlament hat mittlerweile zunehmende Befugnisse in den Bereichen Gesetzgebung, Haushalt und Kontrolle der Exekutive. Die Zustimmung des Parlamentes ist z. B. erforderlich im Hinblick auf Durchführung und Zielsetzung der Strukturfonds. Über Bildungs- und Sozialprogramme sowie Regionalfonds entscheidet das Parlament in enger Zusammenarbeit mit dem Rat. Das Parlament kontrolliert die Kommission und kann sie durch ein Misstrauensvotum zum Rücktritt zwingen.


Das Parlament versteht sich als Wahrer der europäischen Interessen und der Bürgerrechte. Alle Unionsbürger/-innen können in europäischen Angelegenheiten eine Petition an das Europäische Parlament richten. Ein großer Teil der parlamentarischen Arbeit findet in den 20 parlamentarischen Ausschüssen statt.


Von Bedeutung für den Bereich der Sozial-, Jugend- und Gesundheitspolitik bzw. die Humanitäre Hilfe im Ausland und die Freiwilligenarbeit sind insbesondere die Ausschüsse:


  • Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
  • Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten
  • Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik,
  • Auschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit,
  • Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik
  • Ausschuss für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport,
  • sowie der Haushaltsausschuss


Die politische Interessenvertretung kann erfolgen durch:

  • Direktkontakte und Zuarbeit zu den Abgeordneten im Zusammenhang mit aktuellenThemen
  • Erarbeitung von parlamentarischen Anfragen für Abgeordnete
  • Parlamentarische Abende

 
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