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Rettungsdienst in Europa: Litauen

In Litauen nennt man den Rettungsdienst „Schnelle medizinische Hilfe“ (SMH). Er leistet Hilfe für die verunglückten, traumatisierten oder plötzlich an einer akuten Krankheit erkrankten Menschen. Die Hilfe wird überall geleistet: zu Hause, auf der Straße, auf der Arbeitsstelle. Außerdem übernimmt der Rettungsdienst den Krankentransport und bringt die Gebärenden ins Krankenhaus.


Zu den Aufgaben des Rettungsdienstes gehören: Erste Hilfe nach Unfällen, bei akuten Erkrankungen, Hilfe bei Gebärenden oder bei medizinischen Problemen nach der Entbindung, Transport der Patienten.


Die Tätigkeit des Rettungsdienstes wird durch die Anordnung des Gesundheitsministers Nr. 324 vom 1. Juli 2002 „Bestätigung des Konzepts des Rettungsdienstes“ und durch die Anordnung des Gesundheitsministers Nr. 328 vom 14. Juni 2000 „Dienstleistungen des Rettungsdienstes, Organisation der Basispreise und Bestätigung der Bezahlungsordnung“ geregelt. Nach litauischer Gesetzgebung dürfen die Dienstleistungen des Rettungsdienstes sowohl von den Ärztehäusern/Polikliniken als auch von den privaten Betreibern organisiert werden. Stark dominieren aber die öffentlichen Gesundheitsbehörden. Nur ein ganz kleiner Teil fällt auf private Betreiber (ca. 0,0001%).


Eine genaue Abrechnungsstatistik des Gesundheitsministeriums war nicht zu erhalten. Die von den Rettungsteams erledigte Arbeit wird immer noch zusätzlich aus dem staatlichen Budget bezahlt.


Die Gehälter des medizinischen Personals in Litauen liegen im Vergleich zu den Durchschnittsgehältern der anderen Berufe in der niedrigsten Besoldungsstufe. Schuld daran sind die von Gesundheitsministerium und Krankenkassen festgelegten niedrigen Beträge für diese Dienstleistungen.


Die Dienstleistungen des Rettungsdienstes in den Städten und ländlichen Regionen werden zur Zeit aus dem Fond der gesundheitlichen Pflichtversicherung finanziert. Der Arbeitgeber zahlt monatlich in diesen Fond 3% des Gehaltes jedes Arbeitnehmers ein.


Die Leistungseffizienz des Rettungsdienstes wird danach berechnet, wie viele Notrufe in der vorgesehenen Zeit erfolgen und abgearbeitet werden. Die Zeit nach Eingang des Notrufs, die sogenannte Hilfsfirst - das ist der Zeitabstand von der Alarmierung bis zur Hilfeleistung am Patienten, wird in den Städten in folgenden Intervallen berechnet: bis 15 Min., 26-40 Min., länger als 40 Min; in den ländlichen Gegenden: bis 25 Min., 26-40 Min., länger als 40 Min.


Im Rettungsdienst arbeiten Ärzte, Krankenschwestern/Krankenpfleger, Fahrer. Ein Einsatz-team besteht jeweils aus einem Notarzt, einer/einem Krankenschwester/Krankenpfleger und einem Fahrer.


Die Ärzte des Rettungsdienstes haben Universitätsabschluß und müssen eine Lizenz haben, um diese Tätigkeit auszuüben. Die Krankenschwestern/Krankenpfleger besitzen eine höhere medizinische Ausbildung und haben auch die Lizenz zur Ausübung dieser Tätigkeit. Die Ärzte und die Krankenschwestern/Krankenpfleger müssen in fünf Jahren mindestens 250 Stunden an diversen Fortbildungslehrgängen teilnehmen, die von dem Fortbildungsinstitut für die Ärzte (an der Universität) und von der Fortbildungsschule für die Kranken-schwestern/Krankenpfleger organisiert werden. Die Fahrer sind im Besitz der nötigen Fahrerlaubnis und haben eine Ausbildung als Rettungssanitäter.


Der litauische Samariterbund betreibt keinen Rettungsdienst. Das medizinische Personal der Samariter arbeitet mit den speziellen Fahrzeugen (Hilfe durch den ASB) während der großen Aktionen und leistet ehrenamtliche Hilfe (Begleitung bis zum Krankenhaus).

 
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